Mitgliedschaft
Wir freuen uns über alle neuen Mitglieder im größten Sportverein Schleswig-Holsteins.
Bitte nutzen Sie den folgenden Link für eine Druckversion des Aufnahmeantrages. Dieser öffnet sich in einem neuen Fenster, also ggf. neue Fenster für diese Seite erlauben.
Aufnahmeantrag SV Henstedt-Ulzburg (Druckversion)
Eine Formular-Version zum direkten Ausfüllen am Bildschirm und anschließendem Ausdruck ist in Vorbereitung und wird in Kürze an dieser Stelle erscheinen.
Aufgrund rechtlicher Vorgaben (z.B. persönliche Unterschrift) ist eine Übermittlung des Aufnahmeantrags per Fax (04193 / 8809881) oder die Abgabe in einer unserer Geschäftsstelle notwendig.
Beitragsordnung 2012
Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der § 3 Abs. 7 bis 11 der Satzung in der Fassung vom 29. Juni 2009.
Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder.
Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen. Beiträge sind eine Bringschuld der Mitglieder.
Beiträge und Gebühren
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1. |
Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Delegiertenversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres. Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr. |
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2. |
Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage A zu dieser Beitragsordnung. |
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3. |
Für Teilnehmer an Kursen des Vereins gelten gesonderte Gebühren, die nicht mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten sind. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Kursprogramm. |
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4. |
Der Vorstand kann zusätzlich Gebühren, bspw. Für die Vermietung und Nutzung von Sportstätten erheben. Diese werden jährlich zum 31.3. vom Vorstand festgelegt und in Gebührenübersichten veröffentlicht. |
Ermäßigungen
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1. |
Ermäßigte Beiträge und Gebühren gelten für:
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2. |
Kinder und Jugendliche in sozialen Härtefällen können durch die Gemeinde bezuschusst werden, so dass eine kostenfreie Grund-Mitgliedschaft im Verein möglich ist. |
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3. |
In sozialen Härtefällen kann durch Vorlage eine Umstellung der Zahlungsmodalitäten kostenfrei durchgeführt werden. Über den formlosen Antrag entscheidet die Geschäftsstelle nach Prüfung der vorgelegten Nachweise. |
Mitgliedsdaten
Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
Vereinseintritt
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1. |
Bei Vereinseintritt zu einem Datum Mitte eines Monats ist der volle Monatsbeitrag zu zahlen. |
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2. |
Bei Eintritt wird pro Antrag eine einmalige Verwaltungsgebühr fällig. Die Höhe ergibt sich aus der Anlage A. |
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3. |
Die ermäßigte Verwaltungsgebühr laut Anlage A gilt für:
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4. |
Bei Aufnahme von zusätzlichen Familienmitgliedern in eine bestehende Familienmitgliedschaft wird keine weitere Aufnahmegebühr fällig. |
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5. |
Die Verwaltungsgebühren werden mit Eintritt fällig und werden mit dem ersten Mitgliedsbeitrag eingezogen. |
Kündigung
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1. |
Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Quartals möglich und muss der Geschäftsstelle spätestens 4 Wochen vorher schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich diese und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Quartal. |
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2. |
Der Austritte aus einer Abteilung des Vereins ist fristlos zum Ende eines jeden Monats möglich. |
Zahlung
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1. |
Alle Beiträge des Vereins sind auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen. Die Bankverbindung lautet: Konto-Nr. 672 000 64, BLZ 200 691 30, Raiffeisenbank eG Henstedt-Ulzburg. |
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2. |
Alle Vereinsbeiträge sind zum 1. des Monates fällig. Auf formlosen schriftlichen Antrag kann eine quartalsweise Zahlung zum 1. Des Quartals erfolgen. |
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3. |
Die Beiträge des Vereins werden durch Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln. |
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4. |
Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder bei ‚Rücklastschrift des Beitragseinzuges werden Mahngebühren erhoben. Die Höhe ist der Anlage B zu entnehmen. |
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5. |
Bei nachgewiesener sozialer Bedürftigkeit entfallen Mahngebühren. Stattdessen wird eine Rücklastschriftgebühr in der tatsächlich angefallenen Höhe fällig. |
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6. |
Für Bar- und Rechnungszahler wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr pro Zahlung fällig. Die Höhe ergibt sich aus Anlage B. |
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7. |
Bei nachgewiesener sozialer Bedürftigkeit entfallen diese Verwaltungsgebühren. |
Beschlussfassung und Bekanntgabe
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1. |
Die Delegiertenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.5.2011 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. |
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2. |
Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich. |

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