Das Team
Vorstandsmitglieder
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Aufsichtsrat
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Ältestenrat
Der Ältestenrat besteht aus fünf Mitgliedern und wird durch die Delegiertenversammlung gewählt. Alle Mitglieder des Vereins unterliegen der Schiedsgerichtsbarkeit durch den Ältestenrat. Der Ältestenrat hat folgende Aufgaben:
- Schlichtung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und Organen des Vereins
- Entscheidungen über Anrufungen gemäß § 6 Abs. 4 und § 18 Abs. 3 der Satzung
Der Ältestenrat kann über Email erreicht werden. Weitere Details des Ältestenrats sind in der Satzung geregelt.
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